Gelegentlich kommt es zu Beschwerden, dass die privaten Versicherungen meine Behandlungen nicht vollständig erstatten. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nicht an mir liegt, sondern an den Erstattungsrichtlinien der Versicherungen.
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Ich rechne nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Diese sieht für jede Leistung drei Sätze vor: Mindest- Regel- und Höchstsatz. Da das Gebührenverzeichnis aus dem Jahre 1985 stammt und nie angepasst wurde, rechne ich, wie alle mir bekannten Kollegen, die sich überhaupt daran halten (wir sind dazu nicht verpflichtet und viele haben sich davon gelöst) den Höchstsatz ab. Sicher arbeiten auch Sie heute nicht mehr für das gleiche Gehalt wie 1985.
Dazu kommt, dass jede Versicherung ihre Verträge unterschiedlich gestaltet (man kann darüber übrigens durchaus verhandeln). Manche erstatten z. B. Akupunktur grundsätzlich, andere nur bei Schmerzen. Je nach Vertrag sind die Leistungen sehr verschieden.
Das Diagnosesystem, mit dem ich arbeite und sehr häufig die Diagnosen herausfinde, die bisher kein Arzt gefunden hat, wird von den meisten privaten Vers. nicht anerkannt. Ab und zu werde ich gefragt, ob ich andere Ziffern abrechnen könne. Das kann und tue ich nicht, denn das wäre Versicherungsbetrug.
Ärgerlich ist, dass die Versicherungen oft mit uns werben und dann etliche Einschränkungen in die Verträge setzen. Prüfen und verhandeln Sie dies bitte vor Vertragsabschluß.
Praxis für Naturheilkunde & Seminarinstitut ~ Mechthild Wenzelburger ~ Heilpraktikerin